Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen. Die Verringerung des Energiebedarfs sowie ein verantwortungsvoller Gebäudebetrieb gehören zu den wichtigsten Faktoren, um effiziente und nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. „Mit einem sogenannten Green Lease können wir gemeinsam mit unseren Mieterinnen und Mietern den ökologischen Fußabdruck einer Immobilie im Betrieb reduzieren“, erklärt Marcel Wnendt, CEO der Bayerischen Hausbau Real Estate (BHRE). „Deshalb starten wir heute eine Online- und Printkampagne, mit dem Ziel, unsere Green-Lease-Quote bis spätestens 2028 von aktuell 40 auf 80 Prozent zu steigern.“
Bei Neuvermietungen von Gewerbeobjekten geht die BHRE mit jedem Mieter ins Gespräch, und klärt, wie ein Green Lease ausgestaltet sein könnte. Im Rahmen der aktuellen Kampagne bietet die Bayerische Hausbau Real Estate auch Bestandsmietern einen nachhaltigen Mietvertrag an. Der Green Lease unterstützt gewerbliche Mieter dabei, ihre unternehmerischen Nachhaltigkeitsziele und Transparenzanforderungen einfacher zu erfüllen.
Green Leases werden mit Mietern individuell abgeschlossen
Einen Standardvertrag für Nachhaltigkeit gibt es nicht: „Je nach Mietobjekt erarbeiten wir individuelle Vereinbarungen im Rahmen eines Green Lease“, sagt Asset Managerin ESG Astrid Kammel. „Unser partnerschaftliches Ziel ist es, mit unseren Mietern ökologische und ökonomische Aspekte der Nachhaltigkeit in das Vertragsverhältnis zu integrieren.“ Hierzu bemühen sich Mieter und Vermieter um einen gemeinsamen Schulterschluss: Die Bayerische Hausbau Real Estate setzt sich für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Gebäudes ein. Die Mieter erklären sich ihrerseits bereit, die Immobilie im Sinne der Nachhaltigkeit zu nutzen. „So tragen beide Parteien zu einer Reduzierung des CO2-Fußabdrucks bei und sparen durch den niedrigeren Energie- oder Wasserverbrauch auch noch Kosten.“
Green Leases können zum Beispiel Regelungen zur Reduktion von CO2-Emissionen, Energie, Wasser und Abfällen enthalten. Möglich ist aber auch eine gemeinsame Nutzung von Messdaten, um den Energieverbrauch im Auge zu behalten. Kammel: „Der Mieter hat seine Verbräuche im Blick, und wir als Vermieter können die Notwendigkeit oder Wirksamkeit energetischer Maßnahmen besser bewerten, wenn wir laufend Einblick in die Verbrauchsdaten erhalten.“