Lieferanten / LkSG

Freistellungsbescheinigungen / Nachweis Steuerschuldner

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Hinweis: Einige Bescheinigungen sind auf die früheren Adressen der Unternehmen ausgestellt. Dennoch behalten diese Bescheinigungen laut Finanzamt ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Bayerische Hausbau RE bekennt sich zu ihrer unternehmerischen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und verpflichtet sich zur Einrichtung angemessener Verfahren, um Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette zu achten. Wir bekennen uns zur strikten Einhaltung aller vor Ort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und setzen uns zudem aktiv gegen Diskriminierung, für faire Arbeitsbedingungen sowie den Umweltschutz ein – sowohl in unserem Unternehmen als auch mit Blick auf unsere Geschäftspartner.

Die Bayerische Hausbau RE ist nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet, die dort definierten Sorgfaltspflichten für die eigenen Geschäftsbereiche und für Lieferanten umzusetzen.

Hierzu zählen: 

- Einrichtung eines Managementsystems
- Durchführung von Risikoanalysen
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
- die Ableitung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie
- Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) setzt den regulatorischen Rahmen für die Wahrnehmung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen. Hierzu dient die Grundsatzerklärung der Schörghuber Gruppe gemäß § 6 Abs. 2 LkSG. Sie wird anlassbezogen und mindestens jährlich überprüft und weiterentwickelt, um Veränderungen der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikobewertung zu berücksichtigen.

Im Verhaltenskodex für Geschäftspartner werden die entsprechenden Erwartungen und Anforderungen gegenüber unseren Geschäftspartnern definiert.

Hier finden Sie den Verhaltenskodex für Geschäftspartner.

Unser Hinweisgebersystem

Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren finden Sie hier:
https://www.bkms-system.com/hausbau-re 

Unser Hinweisgebersystem steht jeder Person offen, unabhängig vom Bestehen oder der Art der vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung. Betroffene haben so die Möglichkeit, Hinweise aller Art und Beschwerden über das Verhalten der Bayerischen Hausbau RE oder auch unmittelbaren und mittelbaren Nachunternehmern sowie Lieferanten namentlich oder anonym abzugeben. Es werden zudem Zugangsmöglichkeiten in englischer Sprache angeboten. Die Bearbeitung der Hinweise bzw. Beschwerden erfolgt durch den Compliance Officer, welcher unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Zusätzlich wird die Geschäftsführung des Unternehmens über die Beschwerde informiert. Die Vertraulichkeit und der Hinweisgeberschutz stehen für uns an erster Stelle. Wir gewährleisten, soweit möglich und in unserem Einflussbereich liegend, dass Hinweisgebende im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Hinweisen und Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden.

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