Die Bayerische Hausbau RE bekennt sich zu ihrer unternehmerischen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und verpflichtet sich zur Einrichtung angemessener Verfahren, um Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette zu achten. Wir bekennen uns zur strikten Einhaltung aller vor Ort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und setzen uns zudem aktiv gegen Diskriminierung, für faire Arbeitsbedingungen sowie den Umweltschutz ein – sowohl in unserem Unternehmen als auch mit Blick auf unsere Geschäftspartner.
Die Bayerische Hausbau RE ist nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet, die dort definierten Sorgfaltspflichten für die eigenen Geschäftsbereiche und für Lieferanten umzusetzen.
Hierzu zählen:
- Einrichtung eines Managementsystems
- Durchführung von Risikoanalysen
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
- die Ableitung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie
- Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts